Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist nach § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Erforderliche Unterlagen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärzte
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 (1) LHundG NRW
- Anzeige des Hundes
Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Dormagen