Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Brüggen
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
Als Abholberechtigte Personen gelten alle, die von den Sorgeberechtigten schriftlich im Betreuungsvertrag festgelegt wurden. Diese müssen in der Einrichtung bekannt sein oder sich im Zweifelsfall ausweisen können.
Tagesaktuelle Abweichungen sind nur schriftlich per E-Mail oder über den unten angeführten Antragsassistenten möglich. Mündliche (persönliche oder telefonische) Änderungen sind nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Brüggen
Die Erklärung über abholberechtigte Personen meines/unseres Kindes können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und dem entsprechenden Kontaktpersonen im Kindergarten aushändigen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Brüggen
Informationen zu Kindergärten, -tagesstätten und -tagespflege erhalten Sie unter Bildung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Brüggen