Veranstaltung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt. Auf Antrag können Veranstaltungen, sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, auch für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet die Veranstaltenden zu Durchführung der Veranstaltung.
Wird ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Liste mit Ansprechpartnern/Telefonliste und Zuständigkeiten gemäß der bereitgestellten Anlage 1
- Lageplan des Veranstaltungsortes/-geländes im Maßstab 1:500
- Grundrisse im Maßstab 1:500
- Bestuhlungsplan
- Aufplanung der Stände
Je nach Art und Größe der geplanten Veranstaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Laut Ministerium für Inneres und Kommunales NRW liegt eine Großveranstaltung vor, wenn
- mindestens 100.000 Besucher erwartet werden,
- mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder
- ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.
Für Großveranstaltungen wird mit dem Genehmigungsantrag ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern gefordert.
Auch bei kleineren Veranstaltungen mit besonders hohem Gefährdungspotential kann bereits ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Das Sicherheitskonzept beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Großveranstaltung vom Veranstalter vorzusehen sind.
Das Genehmigungsverfahren ist dadurch noch umfanglichreicher geworden und benötigt einen längeren Vorlauf. Neben Bauaufsicht, Ordnungsbehörde, Feuerwehr und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Daher muss von der Beantragung bis zur Genehmigung mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden, vorausgesetzt, dass alle Antragsunterlagen vollständig sind. Der lange Vorlauf ist auch für Veranstalter wichtig, um z.B. rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordnungs- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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