Veranstaltung

    Veranstaltung

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen nur in den dafür zugelassenen Gebäuden zulässig.

    Die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen und Hinweise sind bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten.

    Häufig werden in Hallen, Scheunen oder ähnlichen Gebäuden kurzzeitige Veranstaltungen wie z.B. Betriebs-, Vereins-, Dorffeste durchgeführt. Diese, ursprünglich nicht für diesen Zweck errichteten Gebäude, bergen Risiken im Hinblick auf den Brand- und Personenschutz.

    Die Änderung der Nutzung dieser Gebäude, unabhängig davon ob es sich um eine einmalige oder häufig wiederkehrende Veranstaltungen handelt, bedarf einer Baugenehmigung (siehe Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bzw. Sonderbauten).

    Veranstaltungen im Freien sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden

    Bei größeren Veranstaltungen im Freien, bei denen die Veranstaltungsfläche eingezäunt wird, um einen kontrollierten Ein- und Ausgang zu gewährleisten, oder die über eine natürliche Umzäunung verfügen, ist ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Lemgo

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de