Veranstaltung

    Veranstaltung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Vielfalt, Eigenart und herausragende Schönheit der Natur und Landschaft im Kreis Euskirchen wird durch die Festsetzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten erhalten und entwickelt. Hierzu gelten in den Schutzgebieten besondere Schutzvorschriften, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten und somit auch zukünftigen Generationen das Erleben von Natur und Landschaft zu ermöglichen. Auch im Rahmen von Veranstaltungen sind daher die Vorschriften zu beachten.

     

    Was bedeutet dies für meine Veranstaltung?

    Im Rahmen der Veranstaltungsplanung sollten Sie prüfen, ob Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen sein könnten.
    In allen Naturschutzgebieten gilt ein generelles Veranstaltungsverbot, da die Natur hier besonders schutzwürdig und schutzbedürftig ist. Der Schutz der Natur hat hier einen besonderen Stellenwert. Daher sollte bereits bei der Planung von Veranstaltungen darauf geachtet werden, dass Naturschutzgebiete unberührt bleiben.
    Darüber hinaus ist in allen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten das Errichten baulicher Anlagen verboten, auch wenn diese keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Dies gilt zum Beispiel für Tribünen, Beleuchtungsanlagen, Versorgungsstationen usw. 

    Dennoch besteht die Möglichkeit eine Zustimmung für Ihre Veranstaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann auch in diesen Gebieten eine Genehmigung erteilt werden.

    Bitte beantragen Sie die Veranstaltung mindestens 3 Wochen vorher.
    Beschreiben Sie in Ihrem Antrag möglichst detailliert die geplante Veranstaltung, hierdurch können Auswirkungen auf Natur und Landschaft einfacher geprüft werden. Von entscheidender Bedeutung ist die genaue Lage der Veranstaltung (z.B. Streckenverlauf bei Marathon, Tribüne, Parkmöglichkeiten, Versorgungsstationen usw.).

     

    Gebietszuständigkeiten:

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3703827a4711d72513fa2172638704fe

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

    • Veranstalter
    • Datum der Veranstaltung
    • Teilnehmerzahl
    • Zeitraum der Veranstaltung
    • Art / Zweck der Veranstaltung
    • Ort / Strecke der Veranstaltung
    • Weitere Details (Parkkonzept, Beschallung, Beleuchtung, Versorgungsstationen, sonstige bauliche Anlagen, Streckenmarkierungen usw.)

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Bundesnaturschutzgesetz

    Landschaftspläne im Kreis Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de