Veranstaltung

    Veranstaltung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Öffentliche Veranstaltungen im Freien gibt es in sehr unterschiedlichen Formen und Ausmaßen: große Musik- und Kulturveranstaltungen mit tausenden von Besuchern, Karnevalsveranstaltungen, Martinsumzüge, Straßenfeste, um nur einige Bespiele zu nennen.

    Je nach Art und Ort der Veranstaltungen benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden. Außerdem müssen Sie sich Gedanken machen, Ihre Veranstaltung für alle sicher zu gestalten.

    Die Prüfung, welche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse Sie brauchen, welche Sicherheitsauflagen Sie benötigen und was sonst noch erforderlich ist sowie die evtl. Beteiligung weiterer zuständiger Fachbereiche oder Behörden übernimmt Ihr Ansprechpartner für Sie.

    Nutzung einer öffentlichen Fläche

    Für die Nutzung einer öffentlichen Fläche (Straße/ Platz) muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Hierfür ist die genaue Flächengröße anzugeben.

    Des Weiteren ist bei der Nutzung einer Straße eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung) erforderlich.

    Im Rahmen dessen, ist durch den Veranstalter einer Veranstaltererklärung zu unterzeichnen sowie den Nachweis der Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) einzureichen.

    Wird eine öffentliche Grünfläche genutzt, muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.

    Für die Nutzung einer öffentlichen Fläche, welche unter Denkmalschutz steht, ist zudem eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Verkehrliche Auswirkungen

    Manche Veranstaltungen wirken sich auch unmittelbar auf die Verkehrsströme aus oder benötigen derart viel Platz, dass beispielsweise ein Parkplatz in Anspruch genommen werden muss. Die Bereitstellung einer solchen Fläche kann nur durch eine rechtzeitige Sperrung mit vorhergehender Beschilderung erfolgen. Dazu ist eine verkehrliche Anordnung (vgl. §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung) zwingend notwendig, die vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve erteilt wird.

    Um Ihnen zielgerichtet helfen zu können, brauchen wir möglichst genaue Angaben über die von Ihnen geplante Veranstaltung. Bitte füllen Sie deshalb das u.a. Antragsformular sorgfältig aus und leiten uns dieses unterzeichnet zu. Wir bemühen uns, Ihren Antrag zusammen mit den anderen betroffenen Dienststellen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

    Das entwickelte Antragsformular für Veranstaltungen beinhaltet alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.
    Zudem beinhaltet dieses gleichzeitig Anträge für alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 9 und 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung/ Straßen und Wegegesetz NRW).

    Wenn Sie Fragen oder wegen der Diskussion über Sicherheitsauflagen Zweifel haben, ob Sie Ihre Veranstaltung wunschgemäß durchführen können, rufen Sie doch einfach bei Ihrem Ansprechpartner an. Wir helfen gerne.

    Unser Ziel ist, gemeinsam mit Ihnen als Veranstalter, Veranstaltungen für die Bürger unserer Stadt möglich zu machen und sicher zu gestalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veranstaltungen (u.a. Nachbarschaftsfeste, Großveranstaltungen) - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilungsleitung 32.1 - Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Damit Sie rechtzeitig Ihre Genehmigungen von uns erhalten, ist es erforderlich, dass Sie die nachstehenden Antragsfristen beachten:

    • bei erstmaligen neuen Großveranstaltungen spätestens sechs Monate,
    • sonst bei Großveranstaltungen spätestens vier Monate oder
    • bei alle anderen Veranstaltungen spätestens zwei Monate vor

    Veranstaltungsbeginn.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de