Ausnahme von der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten Ausnahmegenehmigung

    Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen

    Wenn Sie tote Equiden (z.B. Pferde, Esel, Maultiere) abholen und kremieren lassen möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Personen ein verstorbenes Pferd, Maultier oder einen verstorbenen Esel kremieren bzw. einäschern lassen möchten, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Ein Antrag findet sich im Dokumentenbereich.

    Weitere wichtige Hinweise gibt es in dem Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden des Landesamtes mit Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Das Merkblatt ist über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufrufbar.

    Wichtig: Das Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b082e1e6aa221b092e015d2e74a3fdf

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    ID: L100002_90ea422cf5f4a3c53e7d22a9e9a6ae40

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    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02018859600

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtstierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung von Equiden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Antrag Ausnahmegenehmigung zur Equidenkremierung
    • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier tierseuchenfrei ist.
    • TRACES-Handelspapier des Transportunternehmens
    • Zulassungs-/Registrierungsbescheid des Tranportunternehmens
    • Zulassungsbescheid des Krematoriums
    • Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • § 4 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag aus Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle ein
    • Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung

    Fristen

    Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung unverzüglich nach dem Tod des Equiden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de