Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Personen ein verstorbenes Pferd, Maultier oder einen verstorbenen Esel kremieren bzw. einäschern lassen möchten, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Ein Antrag findet sich im Dokumentenbereich.
Weitere wichtige Hinweise gibt es in dem Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden des Landesamtes mit Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Das Merkblatt ist über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufrufbar.
Wichtig: Das Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung von Equiden
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Ausnahmegenehmigung zur Equidenkremierung
- Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier tierseuchenfrei ist.
- TRACES-Handelspapier des Transportunternehmens
- Zulassungs-/Registrierungsbescheid des Tranportunternehmens
- Zulassungsbescheid des Krematoriums
- Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
- § 4 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag aus Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle ein
- Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung
Fristen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen