Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Herne
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Man unterscheidet dabei zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern. In Denkmalbereichen werden Mehrheiten von baulichen Anlagen, z.B. Stadtgebiete oder Siedlungen unter Schutz gestellt.
Ein Gebäude wird rechtskräftig zum Denkmal, wenn es in die Denkmalliste eingetragen wird. Voraussetzung ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung. Diese Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und ist öffentlich einsehbar. Die Absicht, ein Denkmal in die Liste einzutragen, wird dem Eigentümer in einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Der Eigentümer kann gegen die Eintragung klagen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des einen befreit den anderen.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die Herner Baudenkmäler im GIS oder als Karte im PDF-Format (PDF, 28.967 KB) und eine Denkmalliste der Stadt Herne (s. Downoads).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Herne