Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalliste + Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die Denkmalliste der Stadt Dortmund beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler sowie beweglichen Denkmäler im Stadtgebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

    Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt, die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümern*innen oder besonders Ermächtigten möglich.

    Einen Überblick über unsere Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie unter folgendem Link:

    Übersicht Baudenkmäler geoportal

    Die Ergänzung der Bodendenkmäler erfolgt demnächst durch den LWL.

    Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie auf Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde. Hierfür stehen Ihnen die nachfolgenden Anträge zur Verfügung.

    Hinweis

    Sollten Sie das ausüllbare PDF-Dokument nutzen, können Sie uns dies entweder auf postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege zukommen lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2bcbac8d5e803b913d7cf40c6a636705

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgwall 14

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23876

    Fax: +49 231 50-23876

    E-Mail: denkmalbehoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Für die Auskunft aus der Denkmalliste fallen Gebühren gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de