Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt. Hier finden Sie weitere Informationen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d03239a0a2a1c9cefe0766af240e855c

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de