Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
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