Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.
Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für Ihren Besuch bei der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Stemwede