Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Denkmalwürdige Geäbude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.
Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihre Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.
Somit ist Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Rahden als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe.
Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Für alle Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, über Fördermöglichkeiten oder sonstige Fragen zu Baudenkmälern informiert Sie die genannte Kontaktperson im Sachgebiet Bauen und Wohnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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