Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Das Gesetz zum Schutz und der Pflege der Denkmäler in NRW (DSchG) definiert in §1, dass Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen sind. Den größten Beitrag zum Erhalt unserer Baudenkmäler leisten die Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrem hohen persönlichen und finanziellen Engagement.
     
     Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund ums Baudenkmal und zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf. 

    Bereits kleine Maßnahmen und Veränderungen erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und sind meist erlaubnispflichtig. Eine denkmalpflegerische Beratung und frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, schon vor Beginn der weiterführenden Planungen, kann Sie vor Fehlern bewahren und Ihnen Planungssicherheit geben.


     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Dorferneuerung/ Historische Stadtkerne

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de