Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Im Grundsatz geht es darum, historisch wertvolle Gebäude zu schützen und zu erhalten. In Nordrhein-Westfalen geschieht das auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind:

    • Baudenkmäler
    • Bodendenkmäler
    • bewegliche Denkmäler

    Wann ein Gebäude zum Baudenkmal wird, ist ebenfalls im NRW-Denkmalschutzgesetz zu lesen.

    Im Kalletal ist die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde für Denkmäler zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB IV - Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de