Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
    • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
    • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
    • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4c524998728be8c672ad76443a0cdc47

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schul-, Kultur- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de