Angaben zum Denkmal Auskunft
Auskunft aus der Denkmalliste
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg