Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Bau- und Bodendenkmäler zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe. Der Erhalt der Denkmäler ist als öffentliches Interesse definiert. Es geht nicht nur um historische Prunkbauten wie Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern um Zeugnisse unserer Vergangenheit.
Die Gemeinde Roetgen untersteht als Untere Denkmalbehörde der StädteRegion Aachen (Obere Denkmalbehörde).
In ihrer Rolle als Untere Denkmalbehörde vollzieht die Gemeinde Roetgen das Denkmalschutzgesetz (z. B. Führen der Denkmallisten, Erlaubnisse für Bau- und Renovierungsarbeiten, Steuerbescheinigungen, Anordnungen zum Erhalt und zur Sicherung von Denkmälern).
Allen Denkmalbehörden steht als Fachdienstleister der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Verfügung. Dies sind das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Bodendenkmalpflege.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roetgen
Zu den Begriffsbestimmungen siehe § 2 DSchG NRW.
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Roetgen