Denkmalverzeichnis Auskunft
Beschreibung
Hinweise für Hünxe
Das Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler langfristig erhalten bleiben, dass sie nicht beschädigt, verfälscht oder zerstört werden und dass Naturerbe und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Das Denkmalrecht legt die Rahmenbedingungen und die rechtliche Definition für den Denkmalschutz fest. Bau- und Bodendenkmäler unterliegen dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes. Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bestimmte bewegliche Denkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Jedermann kann sie einsehen. Die Untere Denkmalbehörde ist kommunal organisiert. Deren Aufgaben werden von den Städten und Gemeinden wahrgenommen. Sie sind in erster Linie für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständig.
Maßnahmen und Veränderungen
Erlaubnispflichtig sind:
- an Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern:
- Beseitigung
- Veränderung
- Wegbringen an einen anderen Ort
- Änderung der Nutzung
- in der Umgebung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern, wenn das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird,
- die Errichtung einer neuen Anlage
- die Beseitigung oder Veränderung einer bestehenden Anlage
- bei beweglichen Denkmälern deren
- Beseitigung und
- Veränderung
Die Erlaubnis erteilt die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband (Denkmalpflegeamt). Ist der Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Denkmals, entscheidet anstelle der Unteren Denkmalbehörde die Bezirksregierung.
Wird ein Denkmal veräußert oder verändert, haben Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtige innerhalb eines Monats die Veränderung der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022