Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Die Denkmalliste der Burggemeinde Brüggen beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler im Gemeindegebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

    Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Diese ist öffentlich und kann eingesehen werden.

    Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Auf Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder des LVR - Amt für Denkmalpflege erfolgt die Eintragung, Änderung oder Löschung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das "Benehmen" mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.

    Einen Überblick über die Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie im Geoportal Niederrhein.

    Eine Auskunft aus der Denkmalliste erhalten Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f9c4f951c0608edcb21737b60401f1f6

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planen / Allgemeine Bauverwaltung / Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planen / Allgemeine Bauverwaltung / Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege erhalten Sie auf der Seite Bauen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de