Auskunft aus der Denkmalliste
Beschreibung
Hinweise für Velbert
In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.
Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Die Denkmalauskunft sowie eine Denkmalwertprüfung zur Eintragung in die Denkmalliste kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Velbert
Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
§ 2 DSchG NRW - Begriffsbestimmungen
§ 23 DSchG NRW - Denkmalliste
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Fristen
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Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung bei Antrag auf Eintragung gilt gemäß § 23 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten, in Fällen von § 23 Absatz 4 eine Frist von 3 Monaten.
Bearbeitungsdauer
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Eine Denkmalauskunft wird kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei bis drei Wochen, erteilt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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