Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.

    Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0cf785d301569e001c6a3aa8e5d19bf3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Die Denkmalauskunft sowie eine Denkmalwertprüfung zur Eintragung in die Denkmalliste kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    § 2 DSchG NRW - Begriffsbestimmungen
    § 23 DSchG NRW - Denkmalliste

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung bei Antrag auf Eintragung gilt gemäß § 23 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten, in Fällen von § 23 Absatz 4 eine Frist von 3 Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Eine Denkmalauskunft wird kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei bis drei Wochen, erteilt.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de