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    Freizügigkeits-Angelegenheiten

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für Unionsbürger*innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten) sowie Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Staatsangehörige der EWR-Staaten) und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU).

    Mitgliedstaaten der EU sind:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn & Zypern

    EWR-Staaten sind:
    Island, Liechtenstein & Norwegen

    Weitergehende Informationen (unter anderem über Rechtsvorschriften, Möglichkeiten des Familiennachzuges, Aufnahme einer Beschäftigung etc.) erhalten Sie über die Europäische Kommission: ec.europa.eu

    Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit, denen Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - 2019/C 384 I/01 - ("Austrittsabkommen") gewährt werden, ist nach wie vor ebenfalls der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetz/EU gegeben.

    Für Schweizer*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d395997bcbd4a3c3f51931eadb1f8eaf

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Freizügigkeits-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Meldegesetz
    • Aufenthaltsgesetz
    • Freizügigkeitsgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Individuell nach Gebührenverordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de