Daueraufenthalt-EU
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Ausländische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels. Für die Erteilung der Aufenthaltstitel vor Einreise in das Bundesgebiet sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Konsulate) zuständig. Nach der Einreise werden die Aufenthaltstitel von der örtlichen Ausländerbehörde erteilt.
Nach dem Aufenthaltsgesetz unterscheidet man folgende Aufenthaltstitel:
- Visum (wird von den deutschen Auslandsvertretungen zwecks Einreise erteilt)
- Aufenthaltserlaubnis (befristetes Aufenthaltsrecht)
- Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Beschäftigte)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristetes Aufenthaltsrecht mit der Möglichkeit der einfacheren Übersiedlung in einen anderen EG-Mitgliedstaat)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid und dergl.)
- Aktuelles Passbild, das den so genannten Mustertafeln entspricht
- Schulbescheinigung (nur wenn der Antragsteller die Schule besucht)
- Mietbescheinigung
- Heiratsurkunde (nur bei Erstantrag nach Eheschließung)
Weitere Unterlagen können im Einzelfall gefordert werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren sind geregelt in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Anfragen zu Fiktionsbescheinigungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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