Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Straßenbau

    Grundstückszufahren (zum Beispiel bei neuen Garage oder Carports) erfordern in der Regel eine Bordsteinabsenkung im Bereich der Gehwegüberfahrt. Diese Bordsteinabsenkung ist - ebenso wie der Bau einer Garage / eines Carports - vor der Ausführung durch die Stadt Kamen zu prüfen und anzuordnen. Für die Ausführung kommen nur durch die Stadt Kamen zugelassene Straßenbaufirmen mit entsprechendem Nachweis der Sachkunde in Frage. Auch andere Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich müssen der Stadt Kamen angezeigt werden und bedürfen einer Anordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc0aa7f793b5dd7883711531dff07d16

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Hinweise zum Antragsverfahren:

    Zur schnelleren Bearbeitung der Anfrage ist eine grobe Skizze erforderlich. Möglichkeiten zur
    Erstellung einer solchen Skizze bietet das GEO-Portal des Kreises Unna:
    http://www.geoservice.kreis-unna.de

    Die Skizze enthält mind. die nachfolgenden Inhalte (Beispielskizzen finden Sie hier):

    • Grundstückslänge an der Straße
    • Lage und Größe des Stellplatzes / der Garage / des Aufbruchs
    • Lage der neuen Grundstückszufahrt
    • Lage einer evtl. vorhandenen Grundstückszufahrt auf dem eigenen Grundstück oder dem
      angrenzenden Nachbargrundstück
    • Lage von Straßenausstattungen wie z. B. Baumscheiben, Beleuchtungen, Schieberkappen

    Die Eintragungen können auch handschriftlich erfolgen. Die Skizzen können innerhalb des Online-Antrags hochgeladen werden.
    Nach Prüfung seitens der Stadt Kamen erfolgt eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Antrags.
    Für den Fall der Genehmigung sind ausschließlich Firmen zu beauftragen, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erd- und Straßenbaus verfügen. Eine Liste von möglichen Firmen finden Sie hier .
    Sämtliche Kosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt trägt der Antragssteller.
    Vor Baubeginn sind ggf. weitere Genehmigungen oder Anordnungen erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de