Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Zufahrten sind die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten Verbindungen von anliegenden Grundstücken und von nicht öffentlichen Wegen mit Straßen. Die Anlage neuer oder die wesentliche Änderung bestehender Zufahrten oder Zugänge zu einer öffentlichen Straße gilt als Sondernutzung. Dies gilt auch, wenn eine Zufahrt gegenüber dem bisherigen Zustand einem wesentlich größeren oder andersartigen Verkehr dienen soll.

    Das Herstellen einer Zufahrt bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen im Stadtgebiet und in den Ortsdurchfahrten ist dies die Stadt Lage. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, so nennen die unten angegebenen Mitarbeitenden gerne den/die zuständige/n Ansprechpartner:in bei den entsprechenden Behörden.

    Für das Herstellen einer neuen Zufahrt ist es erforderlich, entweder eine Bordsteinabsenkung, eine Grabenverrohrung oder eine Befestigung im Randbereich der öffentlichen Straßen durchzuführen.

    Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine neue Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein.

    In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Für neue Zufahrten ist dennoch ein Antrag notwendig, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegsbefestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist und diese im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden muss. Die erforderlichen Arbeiten müssen von einer Fachfirma (Straßenbau, Tiefbau oder ähnliche) durchgeführt werden.

    Ist die Zufahrt für den Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau in der Regel einer Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Lage bedarf. Dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Antragsformular
    • Lageplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Die Zufahrtsgenehmigung muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de