Gehwegüberfahrt instand halten
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Eine Sondernutzungserlaubnis liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Hierzu zählen unter anderem Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außenbestuhlung, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Sondernutzung
- Zeitraum der Sondernutzung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Fristen
Hinweise für Blomberg
Bei Veranstaltungen mit erheblicher Auswirkung auf den Straßenverkehr ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021