Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.

    Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel

    • Grundstückszufahrten
    • Gehwegabsenkungen
    • Grabenverrohrungen
    • Gehwegbefestigungen
    • Randstreifenbefestigungen
    • etc.

    Wenn Sie eine solche Sondernutzung beantragen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bünde.

    Je nach Art der Sondernutzung müssen unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Länge, Breite, Ausführung) eingehalten werden. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Person.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_35c562509cbf39e4a23abc6cca209444

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehrsplanung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Es ist eine Gebühr in Höhe von 32,00 € bei Genehmigungserteilung fällig.

    Die Kosten für die Herstellung/Änderung sind vom Antragssteller zu tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de