Gehwegüberfahrt instand halten
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel
- Grundstückszufahrten
- Gehwegabsenkungen
- Grabenverrohrungen
- Gehwegbefestigungen
- Randstreifenbefestigungen
- etc.
Wenn Sie eine solche Sondernutzung beantragen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bünde.
Je nach Art der Sondernutzung müssen unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Länge, Breite, Ausführung) eingehalten werden. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Person.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bünde
Es ist eine Gebühr in Höhe von 32,00 € bei Genehmigungserteilung fällig.
Die Kosten für die Herstellung/Änderung sind vom Antragssteller zu tragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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