Gehwegüberfahrt instand halten
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Wenn Sie öffentliche Straßen für eigene Interessen in Anspruch nehmen möchten, z. B. für eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt oder Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann.
Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße und einen eventuellen späteren Rückbau sind vom Antragstellenden bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Formloser Antrag
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- nach Möglichkeit Fotos der Bestandssituation
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich