Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Danach sind in der Zeit von 22:00 - 6:00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes.
Darüber hinaus kann die Stadt Hamm, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.
Typische Beispiele für öffentliches Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Ver- und Entsorgungssystemen oder Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen.
Hinweise zu den Antragsunterlagen / Entscheidung über den Antrag:
Durch frühzeitige Antragstellung und durch Beifügen aller erforderlichen Unterlagen, welche die Notwendigkeit und den Umfang der Nachtarbeit sowie das öffentliche oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten belegen, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen und in Ihrem Sinne erfolgreichen Antragsbearbeitung bei.
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern und zeitaufwändige Nachfragen zum Vorhaben zu vermeiden, stellen wir Ihnen einen Antragsassistenten zur Seite, der Ihnen die Eingabeprozedur erleichtert, weitere Informationen bereitstellt und den Upload von Anlagen zum Antrag ermöglicht. Am Ende können Sie den Antrag einreichen und wir melden uns bei Ihnen, sobald die Bearbeitung erfolgt ist.
Aufgrund der Personalsituation kann davon ausgegangen werden, dass kurzfristige Antragseingänge (weniger als 3 Werktage) nicht rechtzeitig bearbeitet werden können. In derartigen Fällen sollte im Vorfeld mit uns Rücksprache gehalten werden.
Kosten:
Die Entscheidung über den Antrag ist gebührenpflichtig. Nach der Tarifstelle 15a 4.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung kann die Gebühr in Abhängigkeit von der Bedeutung für den Antragsteller und dem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000,- € betragen. Darin enthalten ist auch ein etwaiger Mehraufwand durch Rücksprachen oder kurzfristige Anträge. (Gebührengesetz NRW i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den z.Zt. geltenden Fassungen).
Hier geht’s zum Antragsformular -> Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit
Sie haben Fragen zur Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit oder zum Themenkomplex Immissionsschutz? Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm beraten und unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder schriftlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
Hinweise für Hamm
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Hinweise für Hamm
Fristen
Hinweise für Hamm
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
Hinweise für Hamm
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen