Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG

    Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.  

    Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.

    Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

    Hinweis:
    Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba6a228c59a4d76d169c0505538fce5c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die Gebühr berechnet (bzw. staffelt) sich nach Arbeitsaufwand und Anzahl der beantragten Nächte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de