Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG
Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.
Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Hinweis:
Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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