Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Der Schutz der Nachtruhe und somit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG NRW) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.

    Ausgenommen davon sind Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 und 6:00 Uhr und zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes.

    Soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, können auf Antrag weitere Ausnahmen zugelassen werden. Genauere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
     

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    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/3 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Viersen

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de