Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    nicht angegeben

    Das Landes-Immissionsschutzgesetz räumt den zuständigen Behörden die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

    Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind u. a. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!

    Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

    Das LImschG räumt den zuständigen Behörden somit die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 56

    Adresse

    Hausanschrift

    Victoriastr. 52

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475 0

    Fax: 0211 475 9776

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann online gestellt und direkt am PC ausgefüllt werden. 
    • Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Tätigkeit werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan, Entwurf der Anwohnerinformation) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

    Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn dieser vollständig eingereicht wird. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und zu den benötigten Unterlagen sind im 

    Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für die Nachtarbeit

    aufgeführt.

    Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher, das Merkblatt gründlich zu lesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de