Schwerbehindertenausweis
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Antragsvordruck zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderung (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung oder Erkrankung bzw. Behinderung) erhalten Sie beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl. Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Soest weitergeleitet.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen
- alten Formats (grüner/rosa Papierausweis) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl durchgeführt,
- neuen Formats (Plastikkarte) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl beantragt
werden.
Sonderparkausweise für Schwerbehinderte können Sie bei der Wallfahrtsstadt Werl - Abteilung Sicherheit und Ordnung - beantragen.
Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
Voraussetzung für die Gewährung von Freifahrten für Schwerstbehinderte:
-
das Merkmal "aG" und "H" sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % im Schwerbehindertenausweis.
Auskunft erteilt der Kreis Soest - Abteilung Soziales - unter der Telefonnummer 02921 300
Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung ist für den Bereich der Wallfahrtsstadt Werl der
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest
Telefon 02921 300
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen