Schwerbehindertenausweis
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellt auf Antrag fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist. Im Falle einer Schwerbehinderung, wenn also ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, stellt das Versorgungsamt einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und gegebenenfalls über weitere gesundheitliche Merkmale aus.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreis
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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