SchwerbehindertenausweisOnline erledigen

    Behinderung Feststellung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Zuständig für die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen ist das Versorgungsamt Stadt Mönchengladbach und Kreis Viersen, welches über die Internetseite einen Schwerbehindertenantrag online zur Verfügung stellt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach unter der Dienstleistung Schwerbehindertenausweis.

    Umstellung des Schwerbehindertenausweises in Bankkartenformat

    Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und möchten auf einen Schwerbehindertenausweis in Bankkartenformat umstellen, erhalten Sie einen Antrag hierfür im Bürgerservice.

    Voraussetzungen:
    • Der Ausweis ist noch nicht länger als 6 Monate abgelaufen.
    • Mindestens ein Verlängerungsfeld ist noch frei.
    • Die im Ausweis eingetragenen Angaben wurden nicht durch einen Bescheid des Versorgungsamtes geändert.

    Andernfalls kann die Verlängerung nur durch das Versorgungsamt erfolgen.

    Parkgenehmigung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" oder eine Erblindung mit dem Merkzeichen "BL" festgestellt hat, können beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Viersen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
    Damit ist es zum Beispiel erlaubt, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e711a0bdda2df26bbeb3dbfd6248643

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen Schwerbehindertenausweis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2161 25-3899

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de