Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager anzeigen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z.B., Meisterbrief oder Konzession). Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Witten ist zuständige Behörde die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes. Weitere Informationen siehe unter Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen". Hier finden Sie auch die Vordrucke zur Gewerbean- um- und abmeldung Weitere Informationen finden Sie unter: Infocenter Gewerbeanmeldung NRW Industrie-und Handelskammer Bochum Handwerkskammer Dortmund Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr Amtsgericht Bochum Alternativ können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner für das Land NRW unterwww.service.wirtschaft.nrw/einheitlicher-ansprechpartner wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne von § 6 b GewO in Verbindung mit § 71 a VwVfG NRW. Auf Wunsch übernimmt der einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02302/581-3214

    Fax: 02302/581-473299

    E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    siehe Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen"

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.

    Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Gewerbeordnung Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit bzw. Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (z.B. Einzelgewerbetreibende, GbR, OHG,KG) 26,00 EUR. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtige Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B GmbH, UG, AG, GmbH & Co.KG) beträgt die Gebühr 33 EUR. Hinzu kommen 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person. Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung kostet 15 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.

    Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.

    Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gewerbeabmeldungen Gewerbeummeldung Gewerbeanmeldung Infoblatt Gewerbemeldungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de