Veranstaltung eines Wanderlagers AnzeigeOnline erledigen

    Wanderlager anzeigen

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen.

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen.

    Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
    - Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
    - Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
    - Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
    - Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 2323162387

    Fax: 23231612339279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 2323162387

    Fax: 23231612339279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung der beteiligten Personen (Anzeigender/ Anzeigende, bevollmächtigter Vertereter/ bevollmächtigte Vertreterin)
    • bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
    • Reisegewerbekarte des Veranstalters/ der Veranstalterin
    • Gewerbeanmeldung desjenigen, auf dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, falls dieser vom Veranstalter abweicht
    • die beabsichtigte öffentliche Ankündigung

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.

    Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    § 56 a GewO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.

    Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.

    Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de