Veranstaltung eines Wanderlagers AnzeigeOnline erledigen

    Wanderlager anzeigen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Gewerbetreibende im Reisegewerbe Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten oder Bestellungen annehmen.
    Die Gewerbetreibenden sind dabei außerhalb ihrer regulären gewerblichen Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, aus einer vorübergehend festen Vertriebsstätte heraus, tätig. Dies ist z.B. bei einer Verkaufsveranstaltung in einer angemieteten Gaststätte oder in einem Veranstaltungsraum der Fall.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_459ea9d3ae674ac3f1dce41ae43c6ce8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 25.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    In der öffentlichen Ankündigung muss enthalten sein:

    - Ort der Veranstaltung
    - Datum und Uhrzeit konkret
    - Art der Ware/ Dienstleistung der Veranstaltung
    - kein Hinweis auf unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Dienstleistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen, und Ausspielungen

    Bei der Behörde muss angezeigt werden:

    - Name und Adresse des Veranstaltenden
    - Name und Adresse des Gewerbetreibenden, für dessen Rechnung, Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden
    - Reisegewerbekarte (Nachweis)
    - schriftliche Namensangabe einer eventuell bevollmächtigten Vertretung der veranstaltenden Person
    - Unterschrift der anzeigenden Person (Veranstaltender oder die der Person, auf dessen Rechnung die Veranstaltung erfolgt)
    - Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (möglichst mit Kopie der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien).

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.

    Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 56 a GewO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.

    Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.

    Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de