Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Reisegewerbekarte und Wanderlager

    Hinweise für Delbrück

    Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie

    • gewerbsmäßig,

    • ohne vorhergehende Bestellung und

    • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

    • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen, oder

    • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen, oder

    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen angeboten oder Bestellungen angenommen werden. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe und der Gewerbetreibende benötigt für den Vertrieb außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes in der Regel eine Reisegewerbekarte.

    Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

    Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 36

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250/996-184

    E-Mail: gewerbe@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigen Sie:

    • Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

    • Kopie des Personalausweises

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)

    • ggfs. Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt)

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: No

    Informal application possible: No

    Personal appearance required: No

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Diese wird anhand vorzulegender Unterlagen überprüft. Weiterhin werden von hier aus Stellungnahmen, z. B. bei der Polizei, einholt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Wanderlager

    Wird die Verkaufsveranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum betrieben, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann wird eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Den Verkauf in Form eines Wanderlagers müssen Sie zwei Wochen vor Beginn der Verkaufsveranstaltung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1-2 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt je nach Verwaltungsaufwand ab 100 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.

    Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.

    On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.

    Wanderlager

    Die öffentliche Ankündigung kann beispielsweise durch Plakate, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Postwurfsendungen, Ausrufen auf der Straße, Werbung in Radio und Fernsehen erfolgen. Auch das Verteilen von "persönlichen Einladungen" (z.B. an die Bewohner eines Häuserblocks) gilt als öffentliche Bekanntmachung, wenn die Verkaufsveranstaltung grundsätzlich allen Personen offen steht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de