Reisegewerbekarte und Wanderlager
Hinweise für Delbrück
Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie
gewerbsmäßig,
ohne vorhergehende Bestellung und
außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen, oder
Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen, oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen angeboten oder Bestellungen angenommen werden. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe und der Gewerbetreibende benötigt für den Vertrieb außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Delbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250/996-184
E-Mail: gewerbe@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
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Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigen Sie:
Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Kopie des Personalausweises
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
ggfs. Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt)
Formulare
Forms available: No
Written form required: No
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Diese wird anhand vorzulegender Unterlagen überprüft. Weiterhin werden von hier aus Stellungnahmen, z. B. bei der Polizei, einholt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Wanderlager
Wird die Verkaufsveranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum betrieben, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann wird eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Den Verkauf in Form eines Wanderlagers müssen Sie zwei Wochen vor Beginn der Verkaufsveranstaltung anmelden.
Bearbeitungsdauer
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Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1-2 Wochen.
Kosten
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Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt je nach Verwaltungsaufwand ab 100 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.
Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.
On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.
Weitere Informationen
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Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Wanderlager
Die öffentliche Ankündigung kann beispielsweise durch Plakate, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Postwurfsendungen, Ausrufen auf der Straße, Werbung in Radio und Fernsehen erfolgen. Auch das Verteilen von "persönlichen Einladungen" (z.B. an die Bewohner eines Häuserblocks) gilt als öffentliche Bekanntmachung, wenn die Verkaufsveranstaltung grundsätzlich allen Personen offen steht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024
Stichwörter
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