Wanderlager anzeigen
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Für die Ausübung eines sogenannten Reisegewerbes ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die
- Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
- formeller Antrag (oder online s. oben bzw. rechts)
- Personalausweis oder Pass
- Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen
bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):
- sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.
Formulare
Hinweise für Detmold
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Detmold
Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.
Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Detmold
Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
Kosten
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- die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.
Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.
Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.
Weitere Informationen
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Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden.
weiterer Ablauf:
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024
Stichwörter
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