Veranstaltung eines Wanderlagers AnzeigeOnline erledigen

    Wanderlager anzeigen

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Für die Ausübung eines sogenannten Reisegewerbes ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die

    • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f6ab16e01e383718f17b0896e75fde2

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    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.1.80 Team Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-8710

    Fax: 05231 977-523

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977 580

    Fax: 05231 977 522

    E-Mail: buergerberatung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977 580

    Fax: 05231 977 522

    E-Mail: buergerberatung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • formeller Antrag (oder online s. oben bzw. rechts)
    • Personalausweis oder Pass
    • Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht,  ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen


    bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):

    • sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.

    Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    § 56 a GewO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    •  die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.

    Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.

    Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden. 
    weiterer Ablauf: 
    Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de