Veranstaltung eines Wanderlagers AnzeigeOnline erledigen

    Wanderlager anzeigen

    Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    • Voraussetzungen
      Erforderliche Unterlagen
      • Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers

        Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe "Formulare")

        Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.

        Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:

        1. den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
        2. Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
        3. Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
        4. Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
        5. Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
        6. ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
        7. den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)

      • Reisegewerbekarte 

      • Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie

      • Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern

        Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
        Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:

        1. die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,

        2. den Ort des Wanderlagers,

        3. den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,

        4. Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.

          Es ist gesetzlich verboten in der öffentlichen Ankündigung für Ihr Wanderlager unentgeltliche Zuwendungen (in Form von Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen anzukündigen!
       

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53a8dbb1ba3d510cbfc0ff07eced8f69

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-313

    Fax: 02594 12-349

    E-Mail: gewerbe@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-313

    Fax: 02594 12-349

    E-Mail: gewerbe@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: No

    Informal application possible: No

    Personal appearance required: No

    Voraussetzungen

    The organizer of a travel camp must be in possession of a travel business card.

    The representative of the organizer authorized in writing must be in possession of a duplicate or a certified copy of the organizer's travel business card.

    For non-EU foreigners: In principle, a residence permit is required that allows the exercise of the self-employed activity.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

    Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Name Typ Kosten Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist $kosten.typ kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.

    Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.

    On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de