Wanderlager anzeigen
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
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Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe "Formulare")
Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
- den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
- Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
- Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
- ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)
- Reisegewerbekarte
- Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
- Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:
- die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
- den Ort des Wanderlagers,
- den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.
Es ist gesetzlich verboten in der öffentlichen Ankündigung für Ihr Wanderlager unentgeltliche Zuwendungen (in Form von Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen anzukündigen!
- die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
- Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02594 12-349
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
Formulare
Forms available: No
Written form required: No
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The organizer of a travel camp must be in possession of a travel business card.
The representative of the organizer authorized in writing must be in possession of a duplicate or a certified copy of the organizer's travel business card.
For non-EU foreigners: In principle, a residence permit is required that allows the exercise of the self-employed activity.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dülmen
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dülmen
Kosten
Hinweise für Dülmen
Hinweise (Besonderheiten)
If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.
Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.
On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024