Wanderlager anzeigen
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung der betreffenden Reisegewerbetätigkeit bietet.
Liegen keine Versagungsgründe vor, wird eine Reisegewerbekarte unter Verwendung der amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerei ausgefertigt.
Der Antragsteller muss die Karte vor Aushändigung persönlich unterschreiben.
Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt. Eine Befristung ist möglich, wenn der Antragsteller diese selbst beantragt.
Etwaige Befristungen, Inhaltsbeschränkungen oder Auflagen sind in der Reisegewerbekarte einzutragen.
Der Geltungsbereich der Karte erstreckt sich grundsätzlich auf den Geltungsbereich der Gewerbeordnung.
Der Inhaber einer Reisegewerbekarte darf diese keinem anderen zur Benutzung überlassen, da es sich um ein Ausweispapier mit persönlichem Charakter handelt. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Karte während der Ausübung des Gewerbebetriebes mit sich zu führen, sie auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zu ihrer Herbeischaffung einzustellen.
Da es im Bereich des Reisegewerbes verbotene Tätigkeiten und auch reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten gibt, empfiehlt es sich, rechtzeitig, dass heißt mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Tätigkeit Kontakt dem unten aufgeführten Ansprechpartner aufzunehmen.
Gültigkeit
Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt. Eine Befristung ist möglich, wenn der Antragsteller diese selbst beantragt.
Etwaige Befristungen, Inhaltsbeschränkungen oder Auflagen sind in der Reisegewerbekarte einzutragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren liegen zwischen 200,00 Euro und 300,00 Euro.
Die Höhe der Gebühr richtet sich unter Anderem nach dem Verwaltungsaufwand.
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Engelskirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02263 83-118
E-Mail: ordnungsamt@engelskirchen.de
erforderliche Unterlagen
Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
- Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
- Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
- gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet
Formulare
Forms available: No
Written form required: No
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The organizer of a travel camp must be in possession of a travel business card.
The representative of the organizer authorized in writing must be in possession of a duplicate or a certified copy of the organizer's travel business card.
For non-EU foreigners: In principle, a residence permit is required that allows the exercise of the self-employed activity.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Engelskirchen
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Engelskirchen
Kosten
Hinweise für Engelskirchen
Hinweise (Besonderheiten)
If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.
Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.
On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.
Weitere Informationen
Hinweise für Engelskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024