Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager anzeigen

    Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie wollen außerhalb Ihrer Betriebsstätte mit einer öffentlich beworbenen Verkaufsveranstaltung Waren anbieten oder auch Warenbestellungen entgegen nehmen? Dann müssen Sie diese Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn bei unserem Ordnungsamt anzeigen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Wanderlager. Wanderlager werden definiert als Verkaufsveranstaltungen zum vorübergehenden Vertrieb von Waren im Einzelhandel außerhalb von stationären Geschäften.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8c46d4b453aebbe32a6720d1f05c9115

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:

    • Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
    • Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
    • Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
    • gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: No

    Informal application possible: No

    Personal appearance required: No

    Voraussetzungen

    The organizer of a travel camp must be in possession of a travel business card.

    The representative of the organizer authorized in writing must be in possession of a duplicate or a certified copy of the organizer's travel business card.

    For non-EU foreigners: In principle, a residence permit is required that allows the exercise of the self-employed activity.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Grundsätzlich fallen Wanderlager unter die Vorschriften für das Reisegewerbe, ab § 55 Gewerbeordnung (GewO).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Anzeige eines Wanderlagers fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    If the notification is not made in due time, truthfully or completely, the competent authority may prohibit the organization of the migrant camp.

    Anyone who violates the duty to notify commits an administrative offense pursuant to Section 145 (3) No. 1 GewO, which is punishable by a fine of up to EUR 10,000. Competitors may, if necessary, invoke Section 1 of the German Unfair Competition Act (UWG) under civil law.

    On the occasion of a hiking camp, it is prohibited to sell or broker certain financial services, medical products and food supplements.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de