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Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
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Ansprechpartner
Sachgebiet Kultur und Archiv
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Telefon Festnetz: 02161 613-107
Fax: 02161 613-298
Amt 01: Referat des Bürgermeisters
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Telefon Festnetz: 02161 613-153
Fax: 02161 613-299
Sachgebiet Kultur und Archiv
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Amt 40: Bildung, Kultur und Sport
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Telefon Festnetz: 02161 613-212
Fax: 02161 613-298
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung der beteiligten Personen (Anzeigender/ Anzeigende, bevollmächtigter Vertereter/ bevollmächtigte Vertreterin)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- Reisegewerbekarte des Veranstalters/ der Veranstalterin
- Gewerbeanmeldung desjenigen, auf dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, falls dieser vom Veranstalter abweicht
- die beabsichtigte öffentliche Ankündigung
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Korschenbroich
Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Der/ die schriftlich bevollmächtigte Vertreter/ Vertreterin des Veranstalters/ der Veranstalterin muss im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte des Veranstalters sein.
Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Korschenbroich
Fristen
Hinweise für Korschenbroich
Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Wird die Anzeige nicht fristgerecht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die zuständige Behörde die Veranstaltung des Wanderlagers untersagen.
Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bewährt ist. Konkurrenten können sich zivilrechtlich ggf. auf § 1 UWG berufen.
Anlässlich eines Wanderlagers ist es verboten, bestimmte Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben oder zu vermitteln.
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024
Stichwörter
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