Aufbauhilfen nach Hochwassern

    Aufbauhilfen nach Hochwassern

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungsprüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stabsstelle Datenschutz, Informationssicherheit und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Wiederaufbauhilfe

    Ab sofort können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online eingereicht werden.

    Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

    Anträge können bis zum 30. Juni 2026 online gestellt werden über das Online-Antragsverfahren: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login.

    Servicetelefon NRW ab dem 14.09.2021 "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen": Telefon 0211 / 4684-4994

    Beratungstelefon Stadt Heinsberg ab dem 17.09.2021: Telefon 0245214-1412  (Herr Engel).

    Informationen zu den Rahmenbedingungen

    ...für Privathaushalte

    • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
    • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
    • Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.
    • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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    ...für Unternehmen

    Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

    • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
    • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
    • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

    Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

    ...für Landwirtschaft

    • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
    • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

    Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

    ...für Forstwirtschaft

    • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
    • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
    • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

    Welche Unterlagen benötige ich für den Online-Antrag?

    Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten.

    Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
    • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
    • Kontoverbindungsdaten
    • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
    • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch - Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
    • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
    • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
    • Angaben zu erhaltenen Spenden
    • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
    • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen - beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
    • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
    • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
    • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
    • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben

    Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
    • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
    • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten

    Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:

    • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
    • Nachweis der Einkommenseinbußen
    • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
    • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Spendenbescheinigung
    • Bescheinigung über die Soforthilfe
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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de