Entsorgungsnachweis

    Entsorgungsnachweis

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gewerbliche Betriebe benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer. Diese Registriernummer im Nachweisverfahren, als eindeutige Kennzeichnung des Abfallerzeugers, dient der Nachvollziehbarkeit, ob eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle stattgefunden hat.

    Es ist notwendig, die Abfallerzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung zu beantragen.

    Die für die Abfallnachweisführung erforderliche Abfallerzeugernummer können Sie schriftlich beantragen. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular und Beiblatt zur Abfallerzeugernummer aus und senden diese an uns.

    Sammler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen die so genannten Abfallkennnummern (Abfallerzeuger-, Beförderer-, Entsorger und Maklernummern), um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können.

    Für die Beantragung von Kennnummern zum Befördern, Entsorgen oder Makeln von gefährlichen Abfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die benötigten Unterlagen zur Beantragung der Abfallerzeugernummer sind dem Download zu entnehmen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de