Sonderpädagogischer Förderbedarf
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Manche Schülerinnen und Schüler können mit den Möglichkeiten einer Regelschule nicht hinreichend gefördert werden, sondern bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt") (§§ 19, 20 SchulG).
Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
- Förderschulen,
- Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
- Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die für die jeweilige Schulform entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) nach Durchführung eines vorgeschriebenen Begutachtungsverfahrens (AO-SF). Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
3.1.1: Staatliches Schulamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1512
E-Mail: abt31@kreis-guetersloh.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh