Sonderpädagogischer Förderbedarf
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung?
Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.
Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
- Lernen,
- Sprache,
- geistige Entwicklung,
- emotionale-soziale Entwicklung,
- körperlich-motorische Entwicklung,
- Hören,
- Sehen.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.
Falls Sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Anmeldung an einer Förderschule
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Gemäß Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) können Eltern einen Antrag stellen auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
Dies kann bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes an einer Schule erfolgen.
Der Antrag ist über die Schule zu stellen und wird dann der Schulaufsichtsbehörde (für Goch ist dies der Kreis Kleve) zur Entscheidung weitergeleitet.
Einen Überblick rund um das AO-SF-Verfahren erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite des Kreises Kleve.
Fristen
Hinweise für Goch
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
Kosten
Hinweise für Goch
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Förderschule im Gocher Stadtgebiet:
Astrid-Lindgren-Schule
Förderzentrum des Kreises Kleve - Förderschwerpunkte Sprache (Primarstufe) und Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe- und Sekundarstufe I) im integrativen Verbund -
Schützenstraße 15
47574 Goch
Tel.: 02823 6370
Fax: 02823 877924
E-Mail: 189455@schule.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen