Grundsteuermessbetrag ErmittlungOnline erledigen

    Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

    Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach der Bewertung des Steuergegenstandes auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Grundsteuermessbescheides des zuständigen Finanzamtes.

    Die Grundsteuerhebesätze betragen
    • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

    2003 - 2014

    270 %

    2015

    290 %

    ab 2016  310 % 
    • für die Grundstücke (Grundsteuer B)

    2003 - 2005

    381 %

    2006 - 2010

    391 %

    2011 - 2012

    413 %

    2013 - 2014 450 % 2015  490 % ab 2016 520 % 

     

    Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:
    (alphabetisch nach Straßen sortiert)

    Aachener Straße - August-Thyssen-Straße

    Cäcilienstraße - Carl-Zeiss-Straße

    Frau Foerster

    Zimmer 544 a

    Bachstraße - Buschweg

    Dahlienstraße - Funkengasse

    Frau Gronen

    Zimmer 544 a

    Gartenstraße - Invalidenstraße

    Kaiserstraße - Lürkener Weg

    Frau Hannen

    Zimmer 543

    Jägerspfad - Jülicher Straße

    Maarfeld - Zur Bohler Heide

    Frau Naeven

    Zimmer 544

    unbebaute Grundstücke

    Frau Foerster

    Zimmer 544 a

         

    Beispiel: Sie wohnen in der Straße: Am Köhlerpfad,
    zuständig für den Buchstaben A ist Frau Foerster.

    Urteil zur Grundsteuer

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
    Widersprüche nicht notwendig

    Das Bewertungsrecht und die darauf fußende Grundsteuer in der jetzigen Form sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen", so die Urteilsbegründung. Die Grundsteuer ist damit jedoch nicht abgeschafft oder deren Festsetzung rechtswidrig. Es muss jedoch umgehend eine Reform her. Bis spätestens zum 31.12.2019 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes gilt eine differenzierte Übergangsfrist von fünf Jahren, längstens jedoch bis Ende 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Die Stadt Eschweiler weist aus diesem Grunde darauf hin, dass Widersprüche als Rechtsbehelf gegen die aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide, mit denen u. a. auch die Grundsteuer festgesetzt wird, nicht notwendig sind. Bis längstens 2024 kann die Grundsteuer weiterhin wie bisher berechnet und festgesetzt werden. Bis dahin sind eine neue gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Grund und Boden zu schaffen und eine neue Bewertung durchzuführen.    

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a2d139706571f04e937cf9ed310b33ae

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
    Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.    
    Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.

    Fristen

    grundsätzlich keine; Ist Ihnen allerdings eine Grundsteuerbefreiung gewährt worden und ändern sich die Nutzungs- oder die Eigentumsverhältnisse, so haben Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Änderung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de