Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Grundsteuerhebesätze betragen
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
2003 - 2014
270 %
2015
290 %
ab 2016 310 %- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2003 - 2005
381 %
2006 - 2010
391 %
2011 - 2012
413 %
2013 - 2014 450 % 2015 490 % ab 2016 520 %
Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:
(alphabetisch nach Straßen sortiert)
Aachener Straße - August-Thyssen-Straße
Cäcilienstraße - Carl-Zeiss-Straße
Frau Foerster
Zimmer 544 a
Bachstraße - Buschweg
Dahlienstraße - Funkengasse
Frau Gronen
Zimmer 544 a
Gartenstraße - Invalidenstraße
Kaiserstraße - Lürkener Weg
Frau Hannen
Zimmer 543
Jägerspfad - Jülicher Straße
Maarfeld - Zur Bohler Heide
Frau Naeven
Zimmer 544
unbebaute Grundstücke
Frau Foerster
Zimmer 544 a
Beispiel: Sie wohnen in der Straße: Am Köhlerpfad,
zuständig für den Buchstaben A ist Frau Foerster.
Urteil zur Grundsteuer
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
Widersprüche nicht notwendig
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.
Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler