Freie Förderung SGB II Bewilligung

    Freie Förderung SGB II beantragen

    Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:

    Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt

    Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe

    Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen

    Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass

    Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64691138541cef9e5efe50c3a9bb2a71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 25

    40219 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

    • Sie hierfür einen Antrag stellen.
    • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
    • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
    • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
    • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
      • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
      • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
      • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
      • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
    • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
    • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Alfter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de