Freie Förderung SGB II Bewilligung

    Freie Förderung SGB II beantragen

    Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Arbeitgeberzuschuss im Rahmen des Förderinstruments "Prämie sucht Job" für die Umwandlung und Aufstockung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16f SGB II

     

    Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Umwandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von erwerbstätigen Leistungsberechtigten.

     

    Häufig können Kundinnen und Kunden des Jobcenters über ihren Minijob hinaus vollen Einsatz liefern und ihren Lebensunterhalt anschließend (teilweise) aus eigenen Kräften bestreiten. In der Folge besteht in solchen Fällen der Wunsch nach einer Festanstellung. Auch sind jedoch Kundinnen und Kunden, welche bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, häufig nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt vollständig aus dem erzielten Einkommen zu bestreiten.

     

    Wenn Sie bereit sind, als Chancengeber einem Arbeitnehmenden eine Perspektive zu eröffnen, indem Sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln oder die wöchentliche Arbeitszeit eines Erwerbsaufstockenden erhöhen, können Sie einen einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR erhalten.

     

    Durch Ihre Bereitschaft, nicht nur Arbeit, sondern auch Chancen zu geben, ermöglichen Sie erwerbstätigen Personen zukünftig ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und ihr vollständiges Leistungspotenzial zu zeigen. Damit fördern Sie nicht nur die berufliche Entwicklung der betroffenen Personen, sondern tragen auch maßgeblich zur persönlichen Verwirklichung bei.

     

    Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt für Arbeitgeber, welches Sie rechts unter "Dokumente" finden, entnehmen.

     

    Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Ihr Jobcenter vor Ort. Die Ansprechpartner finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

    • Sie hierfür einen Antrag stellen.
    • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
    • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
    • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
    • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
      • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
      • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
      • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
      • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
    • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
    • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de