Freie Förderung SGB II beantragen
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Umwandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von erwerbstätigen Leistungsberechtigten.
Häufig können Kundinnen und Kunden des Jobcenters über ihren Minijob hinaus vollen Einsatz liefern und ihren Lebensunterhalt anschließend (teilweise) aus eigenen Kräften bestreiten. In der Folge besteht in solchen Fällen der Wunsch nach einer Festanstellung. Auch sind jedoch Kundinnen und Kunden, welche bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, häufig nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt vollständig aus dem erzielten Einkommen zu bestreiten.
Wenn Sie bereit sind, als Chancengeber einem Arbeitnehmenden eine Perspektive zu eröffnen, indem Sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln oder die wöchentliche Arbeitszeit eines Erwerbsaufstockenden erhöhen, können Sie einen einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR erhalten.
Durch Ihre Bereitschaft, nicht nur Arbeit, sondern auch Chancen zu geben, ermöglichen Sie erwerbstätigen Personen zukünftig ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und ihr vollständiges Leistungspotenzial zu zeigen. Damit fördern Sie nicht nur die berufliche Entwicklung der betroffenen Personen, sondern tragen auch maßgeblich zur persönlichen Verwirklichung bei.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt für Arbeitgeber, welches Sie rechts unter "Dokumente" finden, entnehmen.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Ihr Jobcenter vor Ort. Die Ansprechpartner finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn
- Sie hierfür einen Antrag stellen.
- Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
- die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
- die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
- für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
- kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
- Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
- Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
- Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
- Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022